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   RG, 05.05.1917 - Rep. V. 11/17   

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https://dejure.org/1917,103
RG, 05.05.1917 - Rep. V. 11/17 (https://dejure.org/1917,103)
RG, Entscheidung vom 05.05.1917 - Rep. V. 11/17 (https://dejure.org/1917,103)
RG, Entscheidung vom 05. Mai 1917 - Rep. V. 11/17 (https://dejure.org/1917,103)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Sind die beim Neubau eines Hotelgebäudes hergestellten elektrischen Aufzüge wesentliche Gebäudebestandteile?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der wesentlichen Besatndteile bei einem Hotelgebäude

  • opinioiuris.de

    Neubau eines Hotelgebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 90, 198
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 25.05.1984 - V ZR 149/83

    Herausgabeanspruch bezüglich einer Glocke in der Zwangsversteigerung des

    Maßgebend kann deswegen nicht die wirtschaftliche Einheit der vollendeten Anlage, sondern grundsätzlich allein die Fertigstellung des bloßen Bauwerks sein (vgl. RG JW 1911, 574; 1914, 238, 239; RGZ 90, 198, 200; BGB -RGRK/Kregel aaO; MünchKomm/Holch, § 94 Rdn. 13; differenzierend Staudinger/Dilcher, BGB 12. Aufl. § 94 Rdn. 22).

    Für Gegenstände, die der Ausstattung oder Einrichtung des Bauwerks dienen, gilt dasselbe nur dann, wenn nach der Verkehrsanschauung erst deren Einfügung dem Gebäude eine besondere Eigenart, ein bestimmtes Gepräge gibt (vgl. RGZ 90, 198, 201; 150, 22, 26; BGH Urteile vom 21. Mai 1953 - IV ZR 24/53, LM Nr. 1 zu § 94 BGB = NJW 1953, 1180 ; vom 8. April 1954 - IV ZR 22/54 und 23/54, LM Nr. 2 zu § 93 BGB ; BGHZ 53, 324, 325) oder wenn sie dem Baukörper besonders angepaßt sind und deswegen mit ihm eine Einheit bilden (vgl. RGZ 67, 30, 34; 69, 117, 121; 87, 43, 45; 130, 264, 266).

  • BGH, 31.10.1986 - V ZR 166/85

    Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes - Serienmäßig hergestellter Dampfkessel -

    Daß für die Maschine ein Fundamentsockel gebaut worden ist, reicht auch für ein "Einfügen" zur Herstellung des Gebäudes nicht aus; auf eine mehr oder weniger feste Verbindung kommt es im Rahmen von § 94 Abs. 2 BGB entscheidend nicht an (BGHZ 36, 46, 50; RGZ 63, 416, 419; 90, 198, 201 f).
  • BGH, 08.04.1954 - IV ZR 22/54

    Rechtsmittel

    Allerdings hat das Reichsgericht in seinem in RGZ 90, 198 veröffentlichten Urteil dem in einem Hotelgebäude eingebauten Aufzug die Eigenschaft eines wesentlichen Bestandteils nach § 94 Abs. 2 BGB zugesprochen.
  • BFH, 31.08.1971 - VIII R 61/68

    Heizungsanlage - Fahrstuhlanlage - Be- und Entfüftungsanlage - AfA

    Nach der Rechtsprechung der obersten Zivilgerichte zu § 94 Abs. 2 BGB sind Fahrstühle und Heizungsanlagen regelmäßig zur "Herstellung des Gebäudes eingefügt", weil sie entsprechend der Verkehrsauffassung über die Zweckbestimmung des Gebäudes diesem ein bestimmtes charakteristisches Gepräge geben (vgl. Entscheidung des Reichsgerichts V 11/17 vom 5. Mai 1917, Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 90 S. 198; Entscheidungen des BGH IV ZR 24/53 vom 21. Mai 1953, NJW 1953, 1180, und V ZR 71/67 vom 13. März 1970, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen Bd. 53 S. 324).
  • BGH, 08.04.1954 - IV ZR 23/54

    Rechtsmittel

    Allerdings hat das Reichsgericht in seinem in RGZ 90, 198 veröffentlichten Urteil dem in einem Hotelgebäude eingebauten Aufzug die Eigenschaft eines wesentlichen Bestandteils nach § 94 Abs. 2 BGB zugesprochen.
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